Stacheldraht weg!

Unterstützung beim Rückbau von Stacheldraht an Wanderwegen

Seit dem 1. Oktober 2021 ist die neue gesetzliche Regelung in Kraft, mit welcher Stacheldrähte im Kanton St.Gallen weitgehend verboten sind.

Die St.Galler Wanderwege möchten den Rückbau und Ersatz von Stacheldraht entlang von Wanderwegen und bei Weidedurchgängen vorantreiben.

Es werden Projekte unterstützt bei denen der Stacheldraht maximal 15 Meter entfernt entlang dem Wanderweg verläuft. Je näher der Stacheldraht bisher ist, desto höher die Priorität. Ebenso sind Beiträge für neue Weidedurchgänge möglich sowie der Rückbau von Stacheldraht bis 25m auf beiden Seiten. Davon - sofern das Budget ausreicht - bis 100m auf beiden Seiten des Durchgangs. Die Entschädigung erfolgt mit einer Pauschale von CHF 2.00 pro Laufmeter Länge des Zauns für den Rückbau von Stacheldraht.

Für Weidedurchgänge am Wanderweg stellen die St. Galler Wanderwege kostenlos Kippstangen zur Verfügung. Andere selbstschliessende Tore werden mit CHF 100.00 pro Stück unterstützt.

 

Detaillierte Informationen und das Antragsformular stehen hier zum Download bereit:

Stacheldraht Information

Stacheldraht Unterstützungsantrag